Auf männlich-weibliche und/oder natürlich-juristische Mehrfachbezeichnungen wird zur besseren Lesbarkeit verzichtet. Diese AGB wird in männlicher Form dargestellt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für Veranstaltungen und Pauschalangeboten (Touren, Kurse etc.), bei denen Ulrich Stollwitzer - Wanderueli (nachfolgend WU genannt) als Veranstalter hervorgeht. Auf Abweichungen und besondere Vereinbarungen wird in Auftrags-/Buchungsbestätigungen gesondert hingewiesen.
1 – Anmeldung/Buchung
Buchungen sind nur schriftlich mit den entsprechenden Formularen oder per E-Mail möglich und gelten grundsätzlich als verbindlich. Buchungen werden in der Reihenfolge der Eingänge berücksichtigt und die gewünschten Teilnahmeplätze bestätigt. Mit Ihrer Buchung und unserer Bestätigung entsteht ein Vertrag zwischen Ihnen als Auftraggeber und WU.
2 – Teilnahmebedingungen
Die angegebenen Mindestanforderungen sind für eine Teilnahme unbedingt erforderlich. Die Touren-/Kursleiter sind berechtigt, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt werden (siehe Punkt 11).
3 – Teilnahmeplatz
a) Nach Zusage eines oder mehrerer Teilnahmeplätze (und unter Berücksichtigung von Punkt 4a dieser AGB) garantiert WU, die reservierten Plätze nicht an andere Interessenten weiterzugeben. Dies im Besonderen bei Veranstaltungen mit maximal verfügbaren Teilnahmeplätzen.
b) Im Rahmen von "Rent a Guide" Veranstaltungen (Touren, Kurse, Gruppenanlässe) gilt die vom Auftraggeber, zum vereinbarten Stichtag, gemeldete Anzahl Teilnehmer als verbindlich.
c) Die angegebene maximale Anzahl Teilnehmer an ausgeschriebenen Veranstaltungen kann um 20% (aufgerundet auf eine ganze Person) überschritten werden, wenn dies die Gruppenkonstellation bzw. Situation erfordert oder zulässt. Sogenannte "Begleitpersonen", also Personen, die nicht "aktiv" an einer Veranstaltung teilnehmen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
4 – Zahlungsbedingungen
Wenn innerhalb der Ausschreibungen nicht anders angegeben oder zwischen dem Kunden und WU nicht anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen unter Punkt 4a bis 4c.
a) WU stellt im Normalfall im Voraus in Rechnung. Dabei obliegt es WU, 100% des Rechnungsbetrages oder eine Anzahlung und in Folge den Restbetrag einzufordern. Die auf den Rechnungen angeführten Zahlungsfristen sind einzuhalten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen, Punkt 3a dieser AGB ausser Kraft tritt und bestätigte Teilnahmeplätze nicht garantiert werden.
b) Begleicht der Kunde eine Rechnung nicht, kommt dies nicht einer Annullierung gleich. Der Rechnungsbetrag bleibt geschuldet!
c) Hat der Kunde ein "1/2 Doppelzimmer“ gebucht und es kommt aufgrund der Konstellation (weiblich/männlich, Personenanzahl etc.) zu einer Einzelbelegung, sind vom Kunden die Mehrkosten (also eine allfällige Aufzahlung) zu übernehmen.
5 – Storno durch WU
WU behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen einer zu geringen Anzahl Teilnehmer abzusagen. Im Weiteren behält sich WU vor, Veranstaltungen (zur Gänze oder teilweise) abzusagen, wenn die Situation, welche auch immer, die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnte. Bei einer zur Gänze abgesagten Veranstaltung werden 100% der Kosten rückvergütet. Bei einer teilweise abgesagten/abgebrochenen Veranstaltung werden die Kosten aliquot (unter Berücksichtigung geschuldeter Beiträge/Verpflichtungen an Drittleistungserbringer) rückerstattet, sofern die Dauer der Veranstaltung weniger als 50% betragen hat. Ausgenommen sind Abbrüche, welche auf Verschulden oder Nichteignung (Anforderungen: Kondition, Fitness etc.) des Teilnehmers zurückzuführen sind.
6 – Storno bzw. Rücktritt durch den Teilnehmer
Rücktritte vom Vertrag bzw. Annullierungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Als Tag der Annullierung zählt das Datum des Stornoeingangs. Bitte beachten Sie, dass eine Annullierung per E-Mail nur dann gültig ist, wenn der Erhalt des E-Mails durch WU bestätigt wurde! In der Folge erhält der Kunde eine Storno-Abrechnung.
Nach Ausstellung der Storno-Abrechnung gilt der Fall für WU als abgeschlossen. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten (gemäss Punkte 7 und 8 dieser AGB) zu tragen.
Es besteht die Möglichkeit (vor Ausstellung der Storno-Abrechnung) eine Ersatzperson zu stellen. Ersatzpersonen müssen für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung geeignet sein und die entsprechenden Anforderungen mitbringen bzw. erfüllen.
WU weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorlage eines Arztzeugnisses, keine kostenlose Stornierung begründet! Arztzeugnisse dienen zur Vorlage bei der Annullierungskostenversicherung bzw. als Nachweis zur Geltendmachung von Versicherungsleistungen.
WU empfiehlt den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung (siehe Punkte 15a und 15b).
7 – Bei Storno bzw. Rücktritt des Teilnehmers von eintägigen Veranstaltungen (Kurse, Halbtages- und Tagestouren) und Anlässen mit mehreren angesetzten Terminen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung!
8 – Bei Storno bzw. Rücktritt des Teilnehmers von mehrtägigen Veranstaltungen hat dieser folgende Kosten zu tragen:
a) Die Bearbeitung und Annullierung einer Buchung ist sowohl mit administrativem als auch mit organisatorischem Aufwand verbunden. Bei einer Annullierung einer Buchung verrechnen wir CHF 80.- pro annullierte Pauschale pro Person.
b) Die Annullierung/Storno einer Buchung bis 2 Wochen vor Anmeldeschluss der Veranstaltung und ausnahmslos bis spätestens 18 Uhr*** ist unter Berücksichtigung von Punkt 8a sonst kostenlos. Demnach sind gemäss Punkt 8a (in jedem Fall) CHF 80.- pro gebuchte Pauschale pro Person geschuldet bzw. werden einbehalten.
***Erläuterung zur Abgrenzung der Stornofrist: Ist der Anmeldeschluss einer Veranstaltung z. B. an einem Freitag, endet die unter 8b erwähnte Stornofrist an einem Freitag (2 Wochen vorher) um 18 Uhr.
c) Bei Storno/Annullierung nach der unter 8b erwähnten Frist 100% der Kosten pro annullierte Pauschale pro Person.
d) Bei Nichterscheinen (no shows) 100% der Kosten pro Pauschale pro Person.
→ Für die Anwendung der Punkte 8b-8c gelten Tag und Uhrzeit des Stornoeingangs!
9 – Storno bzw. Rücktritt von "Rent a Guide" Anlässen
"Rent a Guide" Anlässe werden in der Regel sehr früh organisiert, weswegen im Falle eines Rücktritts, der oder die vereinbarte(n) Termine kurzfristig nicht mehr besetzt werden können. Eine weit im Voraus endende Stornofrist versteht sich von selbst. Ein kostenloser Rücktritt aus "Rent a Guide" Vereinbarungen ist innerhalb folgender Fristen möglich:
a) Mit Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag als Veranstaltungstag: 30 Tage vorher
b) Mit Freitag, Samstag, Sonntag, Feiertag und Brückentag als Veranstaltungstag: 60 Tage vorher
c) Bei einem Rücktritt ausserhalb der o. a. Fristen, sind 100% der Kosten (gemäss Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung) geschuldet und zur Zahlung fällig.
10 – Verspätete An- bzw. frühzeitige Abreise des Teilnehmers
Kommt ein Teilnehmer später oder bricht ein Teilnehmer die Teilnahme an einer Veranstaltung vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf eine anteilmässige Rückerstattung.
11 - Ausschluss des Teilnehmers
Bringt ein Teilnehmer die nötigen Mindestanforderungen (gemäss Ausschreibung) für eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung nicht mit, obliegt es dem Ermessen und der Einschätzung des Touren-/Kursleiters, unter Berücksichtigung situationsbedingter Umstände (Sicherheit, Zeitmanagement, Gruppe etc.), eine lösungsorientierte Entscheidung zu treffen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Touren-/Kursleiter in jedem Fall berechtigt ist, einen Teilnehmer von einer Veranstaltung teilweise oder ganz auszuschliessen, wenn dieser den Ansprüchen der Veranstaltung nicht gewachsen ist bzw. die Anforderungen für eine Teilnahme nicht erfüllt. Weder bei teilweisem noch vollumfänglichem Ausschluss bestehen Ansprüche auf Rückerstattung.
12 – Programmänderungen
WU und die Touren- oder Kursleiter sind berechtigt, das Programm, wetterbedingt oder wenn es unvorhergesehene Umstände erfordern, abzuändern und entsprechenden Ersatz zu bieten. Touren- und Kursleiter sind ausserdem berechtigt und verpflichtet, das Programm abzuändern oder abzubrechen, wenn die Situation, welche auch immer, die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnte. Eventuell anfallende Mehrkosten durch Programmänderungen gehen zu Lasten der Teilnehmer.
13 – Sonderfall Schneesport-/Wintertouren (Winterwanderungen, Schneeschuh- und Skitouren)
Je nach Verhältnissen werden Wintersportveranstaltungen mit oder ohne Schneesportgerät durchgeführt und/oder ein Ersatzprogramm (z. B. Wander- oder Bergtouren) angeboten. Angegebene Gehzeiten können je nach Wegbeschaffenheit, Schneehöhe und Schneeart stark variieren. Geleistete Materialmieten werden im Rahmen von Programmänderungen durch WU (bei Nichtgebrauch des Materials) anteilmässig rückerstattet.
14 – Mietmaterial
In der Ausschreibung angebotenes Mietmaterial ist bei Bedarf bis spätestens zum Anmeldeschluss anzumelden. Die Bestellung von Mietmaterial ist mit Eingang der Anmeldung verbindlich und kann bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung und ausnahmslos bis spätestens 18 Uhr, kostenlos storniert werden (vgl. Abgrenzung der Stornofrist unter 8b***). Für gestohlene, verloren gegangene oder defekte Mietausrüstung haftet grundsätzlich der Mieter! Entstehen Materialschäden während einer Veranstaltung/Tour von WU, sind anfallende Reparaturkosten vom Mieter zu tragen, wenn die Beschädigung auf eine über der normalen Beanspruchung hinausgehende Abnutzung oder Überbelastung oder auf eine unsachgemässe Bedienung zurückzuführen ist. Reparaturkosten, verlorenes und nicht zurückgebrachtes Material wird dem Mieter in Rechnung gestellt!
15 – Versicherungen
WU ist im Rahmen der Bergwanderschule und als Reiseveranstalter haftpflichtversichert. Zudem kommen nur ausgebildete und behördlich autorisierte Touren- und Kursleiter (Bergführer, Wanderleiter, fachspezifisch ausgebildete Leiter) zum Einsatz, die eine anerkannte Ausbildung positiv abgeschlossen haben und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Für Versicherungen,
a) für deren Abschluss der Veranstalter von Gesetzes wegen nicht verpflichtet ist, wie zum Beispiel persönliche Kranken- und Unfallversicherungen, freiwillige Annullierungskostenversicherungen und andere individuelle Versicherungen, ist jeder Teilnehmer selbst besorgt.
b) wie zum Beispiel Stornokostenversicherungen, Gepäck- und andere individuelle Reiseversicherungen, hat jeder Teilnehmer im eigenen Interesse zu sorgen. Dringend empfehlen wir den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung bzw. auch eine Versicherung, welche pandemiebedingte Ausfälle (z. B. Covid) abdeckt. Diese erspart Ihnen "im Fall der Fälle" (man weiss ja nie), zum Beispiel Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, behördliche Vorladung etc., unnötigen Ärger.
Im Weiteren empfiehlt WU den Abschluss einer Flugrettungs- und Bergungskostenversicherung und die Gönnerschaft bei der Rega oder bei der Air Zermatt. WU empfiehlt ausserdem, sich bei der Kranken-/Unfallversicherung über die Deckung im In- uns Ausland zu informieren.
16 – Datenschutz und Fotorechte
Jeder Teilnehmer, jede Begleitperson, jeder Kunde erklärt sich mit folgendem einverstanden: Die im Rahmen einer Buchung, einer Bestellung oder eines anderen Auftrages aufgenommenen Personen- bzw. Kundendaten dürfen für die interne Verwendung und Weiterverarbeitung (z.B. Teilnehmerlisten, Datenbankeinträge, Newsletter etc.) und für notwendige Informationszwecke an Drittleistungspartner (z.B. Belegungslisten an Hotels, Personenlisten für Transfers, Kauf von Tickets etc.) verwendet werden. Während einer Veranstaltung aufgenommenes Bildmaterial (Fotos, Filme) darf von WU für Werbezwecke (Drucksachen; eigene und andere sachbezogene/touristische Webseiten) unentgeltlich verwendet werden. WU garantiert: 1. Keinerlei Daten an unberechtigte Dritte weiterzugeben, 2. Bestimmte Daten (z.B. Telefon, E-Mail, Wohnadresse) an andere Teilnehmende der gleichen Veranstaltung nur mit Einverständnis weiterzugeben und 3. Auf Wunsch sämtliche oder bestimmte kundenbezogene Daten zu löschen.